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Handicap und Recht 12-14/2019

Handicap und Recht 12-14/2019

Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

12/2019 - Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung: Anpassung des versicherten Verdienstes

13/2019 – Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn seit 2014

14/2019 – Bushaltestelle im Kanton Freiburg: Inclusion Handicap kämpft weiter


Arbeitslosenversicherung

Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung: Anpassung des versicherten Verdienstes

Meldet sich eine Person sowohl bei der Invalidenversicherung als auch bei der Arbeitslosenversicherung zum Leistungsbezug an, besteht bei genügender Vermittlungsfähigkeit eine Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung. Bereits im Sommer 2016 hatte das Bundesgericht festgehalten, wann die Arbeitslosenversicherung den versicherten Verdienst im Grundsatz und im Ausnahmefall anpassen und ihre Leistungen kürzen darf. In einem neuen Urteil hat das Bundesgericht das Vorliegen eines weiteren Ausnahmefalles abgelehnt


IV

Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn seit 2014

Wann wird ein leidensbedingter Abzug vom Tabellenlohn vorgenommen? Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren zahlreiche Urteile dazu gefällt. Sie werden nachfolgend zusammengefasst und bilden eine Aktualisierung des Überblicks aus «Behinderung und Recht 02/14». Einzelnes persönliches oder berufliches Merkmal ist meist nicht entscheidend für die Gewährung eines Abzugs. Vielmehr wird ein Abzug in Fällen vorgenommen, in denen ein Zusammenspiel aus verschiedenen Merkmalen dazu führt, dass eine gesundheitlich beeinträchtigte Person ihre Restarbeitsfähigkeit selbst auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nur mit einer Lohneinbusse verwerten kann – verglichen mit gesunden Arbeitnehmenden.


ÖV

Bushaltestelle im Kanton Freiburg – Inclusion Handicap kämpft weiter

Eine neue Bushaltestelle in Düdingen sorgt für rote Köpfe: Die Höhe der Perronkan-te wurde während der Projektausführung gesenkt, so dass sie nicht dem Behinder-tengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht. Inclusion Handicap reichte Beschwerde ein, nach Jahren des Wartens hiess sie die entsprechende Kantonsbehörde nur teilweise gut. Die Beschwerde wird weitergezogen: Der autonome Zu- und Ausstieg ist für Menschen mit Behinderungen nicht gewährleistet. Der Fall zeigt: Der Kanton Freiburg ist bei den Anpassungen der Bushaltestellen ein Problemkind.