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Handicap und Politik 01/2022

Handicap und Politik 01/2022

Im Handicap und Politik 01/2022: Überprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention findet statt - Am 9. März alle nach Bern für eine grosse Weckruf-Aktion, Factsheets zu den Neuerungen in der IV und die Sessionvorschau.


Gleichstellung

UN-BRK-Überprüfung

2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Zwischen dem 14. Und 16. März 2022 wird die offizielle Schweiz nun vom UNO-Ausschuss zur Umsetzung der BRK überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wird auch eine NGO-Delegation rund um Inclusion Handicap angehört. Basis der Forderungen der NGO-Delegation ist der aktualisierte Schattenbericht, welcher Inclusion Handicap angefertigt hat und der demnächst veröffentlicht wird. Der UNO-Ausschuss wird im Nachgang der Überprüfung Empfehlungen aussprechen. Diese Empfehlungen wird Inclusion Handicap wieder in die nationale Politik tragen.

Klar ist schon jetzt: Die Schweiz hat noch keinen klaren Plan, wie die UN-BRK richtig umgesetzt werden soll. Deshalb werden die Behindertenorganisationen am 9. März nachmittags im Rahmen einer Aktion auf dem Waisenhausplatz in Bern einen Weckruf organisieren.


IV

Gravierende Qualitätsmangel bei den medizinischen Gutachten

Eine Auswertung der im Zeitraum von Ende Februar 2020 bis Ende Oktober 2021 bei der Meldestelle zu den IV-Gutachten eingegangenen Meldungen zeigt auf, dass die oft genannten Gutachterinstitute und Begutachtenden grundlegende Rahmenbedingungen missachtet haben. Die grosse Mehrheit der Betroffenen berichtet von einem schlechten Gesprächsklima, von Desinteresse und von Mängeln beim Gesprächsablauf. Inclusion Handicap fordert die Aufsicht und die Verantwortlichen bei der IV daher dazu auf, die Zusammenarbeit mit Gutachterinstituten und Begutachtenden, welche sich nicht an Qualitätsstandards halten, zu überprüfen. Der aus Datenschutzgründen geschwärzte Bericht kann auf der Webseite von Inclusion Handicap bezogen werden. Weiterhin können Meldungen an die Meldestelle erfolgen.


Hilfestellung bei der Zuteilung der Gutachterperson

Gemäss der Neuregelung im Rahmen der Weiterentwicklung der IV gibt es bei monodisziplinären IV-Gutachten ab 1.1.2022 die Möglichkeit eines Einigungsverfahrens. Dies kommt aber nur zum Zug, wenn sich die Person aktiv gegen die von der IV vorgeschlagene Gutachterperson ausspricht. Dadurch ändert sich an der teilweise ergebnisorientierten Zuteilung der Gutachten durch die IV-Stellen leider nicht viel. Umso mehr müssen Versicherte die Möglichkeit haben, unseriöse medizinische Begutachtende zu vermeiden. Inclusion Handicap stellt auf der Webseite Informationen und Hilfestellungen zum Ablauf der Gutachtensvergabe und zum Vorgehen im Falle einer Ablehnung der Gutachterperson bereit.


Factsheets zu den Änderungen in der IV

Am 1.1.2022 ist die Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten. Hierzu hat Inclusion Handicap Factsheets erstellt. Ein Factsheet erklärt das neue stufenlose Rentensystem und zeigt auf, für wen weiterhin das alte Rentensystem massgebend bleibt. Die weiteren Factsheets erläutern die wichtigsten Neuerungen bei den beruflichen Eingliederungsmassnahmen und bei den medizinischen Gutachten.


Hippotherapie

Zusammen mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und der Vereinigung Cerebral Schweiz hat sich Inclusion Handicap letztes Jahr beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die KVG-Pflicht für Hippotherapie bei Cerebralparese und Trisomie 21 eingesetzt: Mit Erfolg! Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Leistungspflicht für Hippotherapie auch für Personen mit einer Cerebralparese oder Trisomie 21. Damit können Therapien, deren Kosten die IV bis zum 20. Altersjahr übernimmt, über das 20. Altersjahr hinaus zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fortgesetzt werden.


Sessionsvorschau

Barrierefreie Übertragung der Parlamentsdebatten

Die parlamentarische Initiative Suter (20.505) fordert, einen barrierefreien Live-Stream der Debatten im National- und Ständerat. Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit der Live-Stream mit Untertiteln versehen werden kann und so gehörlose und schwerhörige Menschen die Debatten mitverfolgen können. Zudem ist zu prüfen, inwieweit ausgewählte Debatten auch in Gebärdensprache übersetzt werden können. Inclusion Handicap unterstützt diese parlamentarische Initiative und empfiehlt sie den Räten zur Annahme.


Dienstleistungen von Dritten im Bereich der IV

Der Nationalrat hat eine Motion der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) angenommen, welche eine Anpassung des Auszahlungsmodells für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung verlangt. Demnach sollen Dienstleistungen, die anstelle eines IV-Hilfsmittels in Anspruch genommen werden, im Sinne eines Jahreskontingents – anstatt wie bisher monatlich – vergütet werden können und den Betroffenen mehr Flexibilität im aktiven Arbeitsprozess oder bei der Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Umwelt ermöglichen. Das ist eine deutliche Erleichterung für die betroffenen Personen. Die Motion entspricht einem Anliegen von Inclusion Handicap. Inclusion Handicap empfiehlt deshalb dem Ständerat, die Motion auch anzunehmen. Diese wird voraussichtlich am 2. März behandelt.


IV-Tabellenlöhne: Interpellation im Ständerat

Die Interpellation von Ständerat Hannes Germann «IV-Tabellenlöhne. Weshalb hat der Bundesrat die Signale aus der Vernehmlassung nicht aufgenommen?» ist am 17. März 2022 im Ständerat traktandiert. Die Interpellation spricht ein für Inclusion Handicap wichtiges Thema an, denn mit der aktuellen und seit 1.1.2022 in der Invalidenversicherungsverordnung festgeschriebenen Berechnungsmethode werden zu hohe Vergleichslöhne herangezogen, die in der Konsequenz dazu führen, dass weniger Renten und Eingliederungsmassnahmen zugesprochen werden.


IV-Tabellenlöhne: Bundesgerichtsurteil

Kurz vorher, am 9. März 2022, findet am Bundesgericht eine der seltenen öffentlichen Verhandlungen in einem IV-Beschwerdeverfahren statt. Thema sind auch hier die LSE-Tabellenlöhne. Die öffentliche Verhandlung war ursprünglich am 17. November 2021 geplant, wurde aufgrund des Erscheinens eines Lösungsvorschlags einer Arbeitsgruppe rund um Prof. em. Gabriela Riemer-Kafka («Der Weg zu einem invaliditätskonformeren Tabellenlohn» - SZS 6/2021 (externer Link)) dann aber kurzfristig abgesagt und verschoben. Inclusion Handicap hatte sich im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zur Wichtigkeit von korrekten Tabellenlöhnen geäussert.


ÖV

Erfolg beim Bahnhof Grüsch

Im Mai letzten Jahres erhob Inclusion Handicap Einsprache zum geplanten Umbau des Bahnhofs Grüsch der RhB. Das Bauvorhaben sah z.B. für die Personenunterführung weder Rampen noch Lifte vor. Dank der Intervention von Inclusion Handicap sind nun Lifte geplant.


Erfolg bei Erneuerung Perronanlage Station Rigi Kaltbad-First

Bei der Erneuerung der Perronanlage konnte Inclusion Handicap erreichen, dass die Einstiegspunkte für Rollstühle besser signalisiert und die geplanten taktil-visuellen Markierungen angepasst werden. Dank einer Einigung konnte auf eine Einsprache verzichtet werden.


Medienspiegel

Ausgewählte Medienbeiträge mit Inclusion Handicap.