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Bericht zu den Qualitätsmängeln bei der Gutachterstelle PMEDA veröffentlichtEmpfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung

Gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 4.10.23 entschieden, die Vergabe von Gutachten an die PMEDA AG zu beenden. Der Grund: Die PMEDA AG hat die Qualitätsvorgaben des BSV, allgemein anerkannte medizinische Standards sowie geltende Begutachtungsleitlinien nicht eingehalten.

Nun hat die EKQMB ihren detaillierten Überprüfungsbericht vom 7.11.23 (externer Link) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass sie in zufällig ausgewählten bi- und polydisziplinären Gutachten der PMEDA AG aus den Jahren 2022 und 2023 – ergänzt durch einen Blick auf Beschwerdefälle seit 2013 – zahlreiche und «gravierende formale und inhaltliche Mängel» festgestellt hat. Die Qualitätsprüfung zeigte folgende Hauptbefunde: unvollständige medizinische und berufliche Unterlagen, unzureichende Anamnese, Fehler bei der Befunderhebung und in der Beurteilung, unzureichend begründete Therapieempfehlungen mit potentiell ungünstigen Auswirkungen auf die Versicherten.

Für Inclusion Handicap zeigen der Überprüfungsbericht und die darauf basierende Empfehlung: Die EKQMB nimmt ihre Funktion und ihre Aufgabe zur Qualitätssicherung ernst und hat der langjährigen Kritik von Betroffenen, Behinderten- und Patientenverbänden und Rechtsvertretenden Gehör geschenkt. Der Verzicht auf weitere Aufträge der IV an die PMEDA AG steht nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern muss auch im Interesse der Versicherungsträger stehen. 

Gemäss seiner Medienmitteilung vom 4.10.23 (externer Link) hat das BSV die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA AG einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Leistungsentscheid vorliegt. Rechtskräftige Leistungsentscheide sollen jedoch bestehen bleiben. Angesichts der zahlreichen und gravierenden Mängel ist es für Inclusion Handicap absolut unverständlich, dass ausgerechnet diese Fälle nicht wiederaufgerollt werden sollen; lagen der EKQMB doch offensichtlich auch Beschwerdefälle vor, die bis ins Jahr 2013 zurückreichen. Inclusion Handicap fordert die IV daher auf, auch bereits rechtskräftig beurteilte Fälle zu überprüfen und auf Revisionsgesuche von Betroffenen einzutreten. Betroffenen wird empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls bis Ende Dezember 2023 ein Gesuch um prozessuale Revision zu stellen.