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Einsprachen: Bahnhof Worb SBB und Bahnhof Grüsch

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, sich unabhängig und ohne fremde Hilfe fortzubewegen. Bei der Planung des Umbaus des Bahnhofs Worb SBB und des Bahnhofs Grüsch wurden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, jedoch zu wenig berücksichtigt. In beiden Fällen erhob Inclusion Handicap eine Einsprache.

Beim Bahnhof Worb SBB entsprechen der geplante Neubau der Passerelle und der Umbau des Bahnhofplatzes nicht den Anforderungen des BehiG: 

  • In der Praxis können Rampen von 12 % Steigung von vielen Personen mit Handrollstühlen nicht autonom befahren werden und sind auch eindeutig problematisch für ältere Menschen.
  • Weiter fehlt zwischen Bahnhofsareal und Stationsstrasse eine taktile Abgrenzung: Der Übergang ist für Personen mit einer Sehbehinderung nicht erkennbar und somit gefährlich.
  • Im Projekt sind auch keine Massnahmen betreffend Anpassung der Bushaltekante vorgesehen, die den niveaugleichen Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator ohne Personalhilfe gewährleisten. 
  • Schliesslich entspricht die Steigung der geplanten Rampe zwischen dem Kundenbereich und dem Aussenperron nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Die autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs durch Menschen mit Behinderungen bedeutet auch, dass sie den öffentlichen Verkehr wie Menschen ohne Behinderungen jederzeit selbstständig, spontan und sicher nutzen können. Dies wurde beim geplanten Umbau des Bahnhofs Grüsch nicht genügend berücksichtigt: 

  • Die projektierte Personenunterführung mit Treppen soll bei bereits geschlossenen Schranken Fahrgästen aus dem südlichen Dorfteil den Zugang zum nördlichen Dorfteil sowie zum Perron Gleis 1 ermöglichen. Bei der Planung wurden Rampen oder Lifte jedoch nicht vorgesehen. Ohne Personenunterführung besteht der Zugang zur Perronkante für Rollstuhlfahrende und Menschen mit einer Gehbehinderung nur via den Bahnübergang Bahnhofstrasse. Die Unfall- und entsprechend Verletzungsgefahr all dieser Personen ist in verschiedener Hinsicht erhöht.
  • Der Bau einer Haltekante bei der Postautohaltestelle mit einer Höhe von grösstenteils 16 cm erschwert oder gar verunmöglicht den autonomen Ein- und Ausstieg für Menschen im Rollstuhl sowie Menschen mit Rollator. Im Zusammenhang mit dem Busverkehr lässt sich der autonome Zugang ausschliesslich mit mindestens 22 cm Haltekantenhöhe realisieren. 

Hindernisfreie Bushaltestellen dienen im Übrigen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen mit altersbedingten Einschränkungen oder Familien mit Kinderwagen.