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Wann wird der ÖV zugänglich? Bundesrat will Bestandsaufnahme

Geschätzte 90 Prozent der Bushaltestellen sind für Menschen mit Behinderungen nicht ohne Hindernis zugänglich – obwohl das Gesetz bis 2023 einen autonom zu nutzenden öffentlichen Verkehr verlangt. Der Bundesrat will nun eine Bestandsaufnahme vorlegen. Er empfiehlt ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Mathias Reynard zur Annahme.

Das Parlament muss das Postulat noch überweisen; traktandiert ist es noch nicht. Der Vorstoss knüpft an einem Problem an, das Inclusion Handicap schon lange kritisiert: Die Behörden und Transportunternehmen haben viel zu lange gewartet, denn seit 2003 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Ende 2023 läuft die Frist ab. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Gesetzesvorgabe nicht eingehalten wird, und Menschen mit Behinderungen den ÖV nicht selbstständig benutzen können.

Das Postulat von Reynard verlangt nun eine umfassende Bestandsaufnahme, wie weit die Umsetzung des BehiG im Bereich ÖV ist. Der Bundesrat, der das Postulat zur Annahme empfiehlt, soll Lücken identifizieren und einen Zeitplan vorlegen, um Mängel so rasch als möglich zu beheben.