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Behinderung und Recht

Behinderung und Recht erscheint 4x jährlich (März, Juni, September, Dezember) als Beilage zu den Mitteilungen Integration Handicap und wird vom Rechtsdienst herausgegeben.

Inhalt
  • Erläuterung von Änderungen im Bereich von Gesetz, Verordnung und Verwaltungsweisungen, die für behinderte Menschen in der Schweiz von Bedeutung sind.
  • Kommentierung von Gerichtsurteilen
  • Darlegung der Praxis, insbesondere im Sozialversicherungsrecht; kritische Auseinandersetzung mit derselben
  • Praktische Hinweise für Betroffene

Abonnierung
Behinderung und Recht kann separat oder zusammen mit den Mitteilungen Integration Handicap abonniert werden:
Integration Handicap, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich
Fax: 044 202 23 77
E-Mail: info@integrationhandicap.ch

Die Ausgaben Behinderung und Recht des laufenden Jahres können Sie auch direkt herunterladen und ausdrucken:

 

Januar

  • Unfallversicherung: Neue Rechtsprechung zum Taggeldanspruch
  • Berufliche Vorsorge: Keine zwangsweise vorzeitige Pensionierung mehr
  • Darf auf eine Urteilsbegründung verzichtet werden?
  • Invalidität, die in den Jahren 2005 und 2006 eingetreten ist: Neue Auslegung der BVG-Übergangsbestimmungen
  • Bemessung des Intensivpflegezuschlags
  • Änderungen im Hilfsmittelbereich
  • Die Neuregelung der Pflegefinanzierung tritt erst am 1. Januar 2011 in Kraft

April

  • Zum Beweiswert versicherungsinterner medizinischer Berichte
  • Hilfsmittel: Neue Rechtsprechung
  • An wen sind die IV-Kinderrenten auszuzahlen?
  • Behinderte und Wehrpflichtersatz

Juli

  • Berufliche Vorsorge: Erhöht sich die Invalidenrente immer bei einer Erhöhung des Invaliditätsgrades?
  • Vorleistungspflicht in der beruflichen Vorsorge
  • Zur Koordination zwischen IV und Arbeitslosenversicherung
  • Hilflosenentschädigung wegen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung auch bei Verheirateten?

 

Die Wiedergabe der Beiträge von Behinderung und Recht ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.