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Behinderung und Recht
Behinderung und Recht erscheint 4x jährlich (März, Juni, September, Dezember) als Beilage zu den Mitteilungen Integration Handicap und wird vom Rechtsdienst herausgegeben.Inhalt
- Erläuterung von Änderungen im Bereich von Gesetz, Verordnung und Verwaltungsweisungen, die für behinderte Menschen in der Schweiz von Bedeutung sind.
- Kommentierung von Gerichtsurteilen
- Darlegung der Praxis, insbesondere im Sozialversicherungsrecht; kritische Auseinandersetzung mit derselben
- Praktische Hinweise für Betroffene
Abonnierung
Behinderung und Recht kann separat oder zusammen mit den Mitteilungen Integration Handicap abonniert werden:
Integration Handicap, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich
Fax: 044 202 23 77
E-Mail: info@integrationhandicap.ch
Die Ausgaben Behinderung und Recht des laufenden Jahres können Sie auch direkt herunterladen und ausdrucken:
- Unfallversicherung: Neue Rechtsprechung zum Taggeldanspruch
- Berufliche Vorsorge: Keine zwangsweise vorzeitige Pensionierung mehr
- Darf auf eine Urteilsbegründung verzichtet werden?
- Invalidität, die in den Jahren 2005 und 2006 eingetreten ist: Neue Auslegung der BVG-Übergangsbestimmungen
- Bemessung des Intensivpflegezuschlags
- Änderungen im Hilfsmittelbereich
- Die Neuregelung der Pflegefinanzierung tritt erst am 1. Januar 2011 in Kraft
- Zum Beweiswert versicherungsinterner medizinischer Berichte
- Hilfsmittel: Neue Rechtsprechung
- An wen sind die IV-Kinderrenten auszuzahlen?
- Behinderte und Wehrpflichtersatz
- Berufliche Vorsorge: Erhöht sich die Invalidenrente immer bei einer Erhöhung des Invaliditätsgrades?
- Vorleistungspflicht in der beruflichen Vorsorge
- Zur Koordination zwischen IV und Arbeitslosenversicherung
- Hilflosenentschädigung wegen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung auch bei Verheirateten?
Die Wiedergabe der Beiträge von Behinderung und Recht ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.