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Öffentlicher Verkehr für alle... auch für behinderte Personen
Personen mit einer Behinderung haben dasselbe Bedürfnis nach autonomer Mobilität und dasselbe Recht darauf wie andere Menschen auch. Viele bevorzugen dabei den öffentlichen Verkehr oder sind sogar auf ihn angewiesen, aus behinderungsspezifischen oder aus finanziellen Gründen. Die meisten Behinderten möchten in den normalen öV integriert sein. Behindertenfahrdienste gelten eher als Notlösung, und ihre Verfügbarkeit ist meist stark eingeschränkt.

Es wurde und wird schon einiges getan, aber dennoch...
Viele Transportunternehmungen sind daran, behindertengerechte Lösungen zu realisieren, sei es aus eigenem Antrieb sei es aufgrund politischer Entscheide oder Druck von Betroffenen. An einigen Orten sind in den letzten Jahren auch grosse Fortschritte erzielt worden. Aber dennoch können Behinderte viele öffentliche Verkehrsmittel gar nicht, nur mit Einschränkungen oder unter erschwerten Bedingungen benützen. Dabei sind die Personen im Rollstuhl nur der augenfälligste Teil des Problems. Es gibt zahlreiche Personen mit leichterer oder schwererer Gehbehinderung, Greifbehinderte, Blinde, Sehbehinderte, Hörbehinderte, geistig Behinderte, und alle haben sie ihre eigenen Probleme mit der Benützung des öffentlichen Verkehrs.

Was verlangt das Gesetz?
Seit 1998 verlangt die schweizerische Gesetzgebung, dass im öffentlichen Verkehr "die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Menschen angemessen zu berücksichtigen" sind.
Die Bundesverfassung hält in Art. 8 fest, dass Personen aufgrund einer Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen. Entscheidend ist seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) mit spezifischen Ausführungsbestimmungen im öffentlichen Verkehr (VböV). Bis 2024 sollen alle Verkehrssysteme für Mobilitätsbehinderte benützbar sein.

Massnahmen für Behinderte nützen allen
Von den meisten Vorkehrungen, die zugunsten von Behinderten getroffen werden, profitieren auch die übrigen Fahrgäste. Dazu zwei Beispiele unter vielen: Stufenfreie Einstiege dienen allen, insbesondere Personen mit Kleinkindern oder schwerem Gepäck, und sie verkürzen den Fahrgastwechsel; optische Anzeigen im Wageninnern werden auch von Ortsunkundigen sehr geschätzt. Durch die Verbesserung der Bedingungen für Behinderte wird also die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs generell erhöht.

Packen wir's an!
Es gibt also mehr als genug Gründe, die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Personen ernst zu nehmen und sie möglichst umfassend zu berücksichtigen. Die Integration der Behinderten stellt eine der grossen Herausforderungen an den öV der Zukunft dar. Die Fachstelle "Behinderte und öffentlicher Verkehr" ist bereit, mit ihrer Sachkompetenz und ihrem Beziehungsnet dabei tatkräftig mitzuarbeiten.


Auszüge aus unseren Leitsätzen
  • Der öffentliche Verkehr ist so zu gestalten und zu erschliessen, dass er von Personen mit einer Behinderung auch selbständig benützt werden kann.
  • Bei der Realisierung des behindertengerechten öffentlichen Verkehrs werden den Betroffenen Mitwirkungsrechte garantiert.
  • Für jede Reise müssen Personen mit einer Behinderung die benötigten Informationen (vor und während der Reise) garantiert werden.
  • Zu den Mobilitätsbehinderten sind auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen, Kleinkindern und Traglasten sowie nur temporär durch Krankheit oder Unfall in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen zu zählen.
  • In das Transportnetz, das als Gesamtes den Behinderten zur Verfügung stehen soll, beziehen wir alle Verkehrsmittel ein: Eisenbahn, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn, Flugzeug sowie fahrplanunabhängige Angebote wie Taxi, Publicar und spezielle Transportdienste.