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Reglement
1. TätigkeitsbereichDer Rechtsdienst von Integration Handicap kann in behinderungsbedingten Rechtsfragen, die durch Invalidität oder länger dauernde Krankheiten bedingt sind, in Anspruch genommen werden. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Sozialversicherungsrecht (IV, Unfallversicherung, Krankenversicherung, berufliche Vorsorge, Militärversicherung, Arbeitslosenversicherung, Ergänzungsleistungen), das Privatversicherungsrecht (Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung) sowie das Arbeitsrecht. Ausnahmsweise kann der Rechtsdienst Beratung und Verbeiständung auch in anderen invaliditätsbedingten Rechtsfragen anbieten.
2. Rechtsberatung
Die Rechtsberatung umfasst schriftliche und mündliche Auskünfte in allen Rechtsfragen gemäss Ziffer 1. Sie ist unentgeltlich.
3. Rechtsverbeiständung
Die Rechtsverbeiständung umfasst Gesuche, Eingaben und Interventionen im Bereich von Ziffer 1 sowie Prozesse im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Sie ist im Rahmen der normalen Kosten unentgeltlich. Bei Mandatsübernahme wird jedoch eine Spesenpauschale (für Kopien, Porto usw.) von 90 Franken erhoben. Gerichtskosten sowie Kosten für ärztliche Berichte und Expertisen sind zudem von den KlientInnen zu übernehmen. Allfällige Parteientschädigungen gehen in jedem Fall an den Rechtsdienst. Ratsuchende, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben dies dem Rechtsdienst im Voraus mitzuteilen.
4. Mandatsausübung
Der Rechtsdienst wird auf schriftliche oder telefonische Anfrage hin tätig. Die JuristenInnen treffen nach Einholen einer schriftlichen Vollmacht die notwendigen Anordnungen für die weitere Verfolgung der Angelegenheit. Sie halten die KlientInnen über die Entwicklung ihrer Angelegenheit auf dem Laufenden. Die Behandlung oder Weiterverfolgung eines Falles kann im Falle von Aussichtslosigkeit oder bei einer Verletzung der Pflichten gemäss Ziffer 5 abgelehnt werden.
5. Rechte und Pflichten
Die Ratsuchenden haben dem Rechtsdienst sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle Anfragen erschöpfend und wahrheitsgetreu zu beantworten. Sie verpflichten sich, die Fallbearbeitung ausschliesslich dem Rechtsdienst zu überlassen und ohne Einverständnis der JuristInnen keine eigenen Handlungen vorzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsdienstes verpflichten sich, alles, was ihnen im Zusammenhang mit den anvertrauten Fällen bekannt wird, streng geheimzuhalten. Publikationen sind nur unter Weglassung von Namen und Ortsangaben zulässig.